Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.  Der Mieter (inkl.aller Begleitpersonen) nutzen das Mietstudios und aller darin befindlichen technischen Geräte auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt, dass er über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten im Studio erforderlich sind. Eine technische Unterweisung über die Handhabung der Studioeinrichtung ist zwingend. Die Anzahl der Personen ist aus Sicherheitstechnischen Gründen immer anzuführen.

Eine kurze Einweisung über das Verhalten im Brandfall und Erklärung der Fluchtwege ist notwendig.

 

2.  Der Mieter haftet füt alle bei der Benutzung entstandenen Schäden ( unabhängig davon ob sie von ihm selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht wurden). Der Mieter verpflichtet sich, mit den Geräten und Einrichtungsgegenständen sorgfälltig und schonend umzugehen. Beschädigungen sind dem Vermieter spätestens am Mietende mitzuteilen.

Die Kosten für die Instandsetzung trägt der Mieter!

 

3.  Das Studio ist vom Mieter in sauberen und zusammengeräumten Zustand zu übergeben! Dabei gilt die Hausordnung auch für die allgemein zugänglichen Aufentaltsräumlichkeiten von dem Studio! Hier ist insbesonders auf die anderen im Haus befindlichen Personen rücksicht zu nehmen. 

Der Vermieter behält sich vor, bei starker Verschmutzung eine Reinigungspauschale zu verrechnen. Die Zeit zum Reinigen und Zusammenräumen ist in der Buchungszeit einzuplanen.

Ein Funktionstest der anvertrauten technischen Studioeinrichtung ist obligatorisch!

 

4.  Hintergrundkarton: Es stehen verschiedene Hintergrundkartons zur Benutzung zu Verfügung. Starke Verschmutzungen, Risse, Knicke oder Löcher werden per Laufmeter mit €8.- beim 275cm, und €11.- beim 360cm Hintergrund verrechnet! Bei verschmutzung der Wand, insbesonders in der Kreativecke werde €10.- für die Wiederherstellung in Rechnung gestellt.

 

5.  Die Buchungszeiten sind zwingend einzuhalten, um eine problemlose Weitergabe an den nächsten Mieter zu gewährleisten. Eine Überziehung der gebuchten Zeit ist nur möglich wenn das Studio frei ist und immer mit dem Vermieter ehestmöglich abzusprechen! Die Überziehung wird pro angefangener Stunde laut Preisliste verrechnet.

 

6.  Der Vermieter ist jederzeit berechtigt das Studio zu Kontrollzwecken, bzw. zur Abholung benötigter Gegenstände zu betreten! Dieses Betreten wird aber durch einen Anruf oder Läuten im Studio angekündigt.

 

7.  Der Mieter verpflichtet sich, im Studio keine sitten- und /oder gesetzeswidrigen Handlungen vorzunehmen, insbesonders die Einhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten. Übermäßige Lärmentwicklung und laute Musik sind zu unterlassen. Der übermäßige Konsum von Alkohol ist verboten. Ich gesammten Studio gilt Rauchverbot! Rauchen ist an den gekennzeichneten allgemeinen Aufenthaltsflächen bzw. im Freien vor dem Gebäude gestattet.

 

8.  Kommerzielle Nutzung: Als kommerzielle Vermietung des Studios gilt die Nutzung durch Berufsfotografen zur Abwicklung von Auftragsarbeiten, Workshops, Seminare, und die Vermietung an Werbeagenturen.

Wird das Studio nicht gemäß den Mietvertag (Privattarif bei kommerz. Nutzung) verwendet, wird der Differezbetrag zur kommerziellen Nutzung nachverrechnet. Bei der kommerziellen Nutzung ist die Angabe der Art der Aufnahmen und die Anzahl der Personen anzugeben.

 

9.  Vertragsabschluss: Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag durch die telefonische oder schriftliche Bestätigung des Vermieters zu stande.

Der Mietvertrag ist ohne Unterschrift des Mieters und Vermieters gültig.

 

10.  Storno: Bis 7 Tage vor Mietbeginn werden bei privater Nutzung keine Kosten verrechnet! Bei kommerzieller Nutzung gelten 14 Tage Frist! Bis 48 Stunden vor Mietbegin werden 30% der Mietkosten verrechnet! Danach ist der volle Mietpreis zu bezahlen! Umbuchungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn einmalig kostenfrei.

 

11.  Haftung des Vermieters: Wird die Studiobuchung durch außere Umstände wie Stromausfälle, technische Gebrechen, höhere Gewalt, Unfälle verhindert, haftet der Vermieter nur in der Höhe der Studiomiete, nicht aber für entgangene Gewinne, Modelhonorare, Visakosten oder Fahtkosten! 

 

12. Für den Betrieb des Studios wurde eine entsprechende Haftpflicht- und Elementarversicherung abgeschlossen.